Der Weg zum Führerschein

Schau doch einfach bei uns in der Fahrschule vorbei (am Besten dienstags zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr in Mössingen oder mittwochs zu den gleichen Zeiten in Dußlingen). Wir beraten dich gerne persönlich. Dann kannst du auch alles fragen, was dich interessiert.

Der 1. Schritt ist die Anmeldung in der Fahrschule und Antragstellung (ca. 6 Monate vor dem Geburtstag) – Anmeldezeiten siehe oben.

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Erste-Hilfe Kurs (à 9 Stunden)
  • biometrisches Passbild (neuesten Datums)
  • Sehtest


Die restlichen Unterlagen für die Antragstellung bekommst du von uns in der Fahrschule.
Sämtliche Unterlagen müssen dann auf dem Rathaus abgegeben werden.

Die komplette Bearbeitung durch das Rathaus und Landratsamt dauert durchschnittlich 6-8 Wochen.

Fahrschule bestanden

Theorieunterricht

Direkt nach der Anmeldung kann mit dem Theorieunterricht begonnen werden. Dieser findet folgendermaßen statt:

Montags 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr in Dußlingen
Dienstags 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr in Mössingen
Mittwochs 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr in Dußlingen
Donnerstags 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr in Mössingen

Klassenspezifische Unterrichte für die Klassen AM, A1, A2, A, L, T, C und D finden nach Absprache statt.

Gerne darfst du auch öfters in den Theorieunterricht kommen, als gesetzlich vorgeschrieben ist.

Frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag (vorausgesetzt, der Antrag ist genehmigt), darf die Theorieprüfung abgelegt werden.

Praktische Ausbildung

Wann wir mit der praktischen Ausbildung beginnen, hängt von mehreren Faktoren ab. Sprich uns bitte einfach direkt darauf an.

Die ersten Fahrstunden finden im Schonraum statt. Das heißt, wir üben ganz in Ruhe und ohne viel Verkehr die ersten Meter hinter dem Steuer. Danach geht es Schritt für Schritt weiter – immer an dein individuelles Lerntempo angepasst.

Gegen Ende der praktischen Ausbildung fahren wir (mind.) die vorgeschriebenen Sonderfahrten und bereiten dich auf die praktische Prüfung vor.

Den Termin für die praktische Prüfung legt dein Fahrlehrer in Rücksprache mit dir fest (frühestens 1 Monate vor dem Geburtstag).

Nach bestandener praktischen Prüfung bekommst du deinen Führerschein direkt ausgehändigt oder du kannst ihn ab deinem 18. Geburtstag auf dem Landratsamt abholen.

Begleitetes Fahren mit 17

Der Ablauf bei der Antragstellung ist gleich wie bei allen anderen Klassen auch.

Es müssen jedoch zusätzlich ein Antrag für die Teilnahme am BF17 und Beiblätter für jede Begleitperson hinzugefügt werden (diese erhältst du bei uns in der Fahrschule).

Nach bestandener praktischer Prüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt – den Kartenführerschein kannst du ab dem 18. Geburtstag beim Landratsamt abholen.

Führerscheinklassen

Generell unterrichten wir alle Klassen. Eine aktuelle Übersicht über alle Führerscheinklassen findet ihr beim Fahrlehrerverband BW.

Häufige Fragen (FAQ)

Zur Anmeldung muss man nichts mitbringen. Wir nehmen die Personalien auf und bereiten die Unterlagen vor. Mit diesen Unterlagen bekommt man ein Überweisungsformular für die Grundgebühr.

Ein Einstieg ist jederzeit möglich, da die Lektionen fortlaufend sind.

  • Die Grundgebühr ist innerhalb der ersten Wochen fällig.
  • Benötigtes Lehrmaterial ist direkt vor Ort in bar zu bezahlen.
  • Nach bestandener Theorieprüfung wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 1.000,- € zur Zahlung fällig, jeweils bevor das Guthaben aufgebraucht ist, werden weitere Abschlagszahlungen fällig

Grundsätzlich ja, allerdings nur, wenn dies direkt bei der Anmeldung vereinbart und mit den Raten ab dem Monat der Anmeldung begonnen wird.

Das hängt natürlich von der Führerscheinklasse und den persönlichen Fähigkeiten ab. Die Kosten der einzelnen Stunden hängen in der Fahrschule aus oder können gerne per E-Mail (info@fahrschule-nill.de) angefragt werden.