Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Unser Leitbild

Oberstes Ziel unserer Ausbildung ist die Befähigung unserer Kunden zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmern.

Kundenorientierung

Unter dem Begriff Qualität verstehen wir die Erfüllung der Kundenanforderungen, wobei wir unter dem Begriff Kunde sowohl Teilnehmer als auch örtliche Fuhrunternehmen und die Arbeitsagenturen verstehen.

Personal

Wir setzen qualifiziertes hauptberufliches Personal in Leitung, Unterricht und Verwaltung ein. Für das Personal wird eine laufende fachliche und pädagogische Fortbildung durchgeführt.

Ausstattung

Die Unterrichtsräume entsprechen nach Art und Ausstattung modernen erwachsenen-pädagogischen und fachlichen Kriterien und sind den Zielgruppen angepasst.

Bildungsangebot

Potentielle Lehrgangsteilnehmer erhalten durch persönliche Beratung eindeutige Aussagen zur geforderten Lernvoraussetzungen. Das Lehr- und Lernmaterial entspricht den fachdidaktischen Anforderungen und Standards.

Wir stellen die Anforderungen unserer Kunden in den Mittelpunkt der Aktivitäten und messen die Kundenzufriedenheit anhand unserer Ergebnisse:

  • praxisnah ausgebildete Teilnehmer,
  • gute Prüfungsergebnisse,
  • hervorragende Arbeitsmarktchancen und
  • zufriedene Arbeitgeber.

Durch unseren kontinuierlichen Verbesserungsprozess stellen wir eine hohe Qualität sicher.

Die genutzten Lern- und Sozialräume und die sanitären Einrichtungen entsprechen den Anforderungen des Fahrlehrergesetzes und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Allen Angeboten liegt ein didaktisch-methodisches Konzept zugrunde. Unsere Veranstaltungen sind auf Methodenvielfalt ausgerichtet.

Erwachsenengerechte Lern- und Erfolgskontrollen sichern den Unterrichtserfolg.

Bei unseren Bildungsangeboten nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) berücksichtigen wir die Lage und die Entwicklung des Arbeitsmarktes und unterstützen die Teilnehmer bei der Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt.

Grundqualifikation

Seit dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber eine “Grundqualifikation” nachweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

Berufsausbildung

Berufskraftfahrer (BKF)
Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung

Bei uns derzeit nicht möglich

Grundqualifikation

7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich).
Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung!

Beschleunigte Grundqualifikation

Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Praxisstunden.
Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung

BKF-Weiterbildungen

Regelmäßige Weiterbildung

Erwerb durch die Teilnahme an 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre (ohne Prüfung) in Einheiten von mindestens 7 Stunden (also z. B. 5 x 7 Stunden).

Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (notwendig für alle, die gewerblich fahren wollen)

Wir bieten:

  • regelmäßig Termine für Weiterbildungen LKW und Bus
  • beschleunigte Grundqualifikation

Weiterbildungs termine